1. Philosophie
In Reaktion auf die allgemeine Corona-Problemlage wollen wir eine Freiluftmarktveranstaltung auf einem Rundweg über eine Strecke von 1.700 m in der Ortslage von Willingshausen anbieten. Die Orientierung der Veranstaltung richtet sich nach den Ausfällen vieler Verkaufsmärkte in der Vorweihnachtszeit auf die solidarische Schaffung einer alternativen Vermarktungsmöglichkeit für die qualitätsvollen Angebote von regionalen Kunsthandwerken.
2. Organisation
Veranstalter:
Sternbald intermedia (Kassel) – vertreten durch Hartwig Bambey
Kulturhaus AnTreff (Willingshausen) – vertreten durch Jörg Haafke
in Kooperation mit der Willingshausen Touristik Betriebsgesellschaft mbH (WTB)
Das Veranstalterteam agiert unter der Regie von Hartwig Bambey (Kassel) und Jörg Haafke (Willingshausen). Letztgenannter ist seit 1997 maßgeblich verantwortlich für die gedeihliche Ausrichtung des jährlichen „Moot bey de Mehl“ an Pfingstmontag.
Termin 2020:
Sonntag, der 6. Dezember (Nikolaustag)
Marktzeit 11 – 18 Uhr
Angebote:
Anspruchsvolles Kunsthandwerk aus der Region (Umkreis bis ca. 100 km)
sowie örtliche Besonderheiten
Eintritt und Gebühren:
Eintritt frei
Gebühren für Kunsthandwerke frei, für Speisen- und Getränkeangebote 20 % vom Tagesüberschuß
Marktplätze:
Straßenfreiraum, Hofeinfahrten, Vordächer
(Anbieter platzieren ihrer Fahrzeuge „versteckt“ hinter den Verkaufsständen)
Wetterschutz:
Die Anbieter sind selbst für den geeigneten Wetterschutz für ihre Waren verantwortlich. Seitens des Veranstalters werden diesbezüglich keine Utensilien gestellt.
3. Hygiene-Konzept
Im Verlauf dieser Wegestrecke sollen mit ausreichenden Abständen die Stände von Kunsthandwerkern und Anbietern von Lebensmitteln angeordnet werden. Die Stände werden dabei in den jeweiligen Straßenfluchten unter zwingender Freihaltung von Rettungswegen (insbesondere auch hinsichtlich der Passierbarkeit von Rettungsfahrzeugen) errichtet. Innenraumaufenthalte innerhalb des Marktgeschehens werden nicht zugelassen.
Etwa 50 Anbieter haben ihre Teilnahme in Aussicht gestellt. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Mindestabstand von über 30 m zwischen den einzelnen Angebotsstandorten, wobei jeweils zu den übrigen Seiten klimaoffene Gegebenheiten vorhanden sind, so dass insgesamt eine ausreichende und ständige Durchlüftung des Aufenthaltsbereichs der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegeben sein wird.
Grundsätzlich gelten die allgemeinen Corona-Verhaltensregeln, ist das Tragen von Mund- und Nasenbedeckungen für Anbieter wie für Besucher und die Einhaltung der persönlichen Mindestabstände in jeweils eigener Verantwortung vorgegeben. Das diesbezüglich entstehende Hausrecht der Veranstalter wird jeweils für die Einzugsbereiche der einzelnen Stände an die jeweiligen Standbetreiber übertragen. Dadurch wird die Überwachung dezentral organisiert und zugleich flächendeckend wirksam.
Darüber hinaus werden alle Standbetreiber verpflichtet in ihren jeweiligen Einzugsbereichen Desinfektionsmittel und -möglichkeiten vorzuhalten und den Abverkauf ihrer Produkte durch entsprechend organisierte Lenkungssysteme so zu abzuwickeln, dass seitens der Besucher die persönlichen Mindestabstände eingehalten werden können. Weiterhin ist der Bereich der unmittelbaren Begegnung zwischen Verkäufer und Kunde zusätzlich – etwa durch Anordnung einer blickdurchlässigen Plexiglaskonstruktion – gesondert vor einer Vermischung der Atemluft zu schützen.
An den sanitären Anlagen hält der Veranstalter die nötigen Desinfektionsmöglichkeiten vor und sorgt darüber hinaus für eine ständige Reinigung der Anlagen.
Bei einer durchschnittlich anzunehmenden Breite der für den Sterntaler-Markt nutzbaren Verkehrsflächen von ca. 5 m und jeweils durchgehenden offenen Seitenräumen und dadurch jeweils einseitig einhaltbaren Personenabständen kann eine Mindestgesamt-Freiluftfläche von 11.900 qm als Veranstaltungs“raum“ zugrundegelegt werden. Bei einem durchschnittlichen persönlichen Schutzraum von 10 qm je Person können sich somit die Hygienebedingungen einhaltend mindestens 1.000 Personen gleichzeitig im Veranstaltungsareal aufhalten. An drei Zugängen zu dem Veranstaltungsbereich werden die Namen und Adressen der Besucher zur etwaigen Rückverfolgung erfaßt.
Zur Verminderung von Begegnungen der Besucher untereinander soll der Rundgang nur im Einbahnsystem geöffnet werden.
Da Willingshausen aktuell aufgrund einer Straßenbaumaßnahme nicht aus Fahrtrichtung Süden (Alsfeld) angefahren werden kann bestehen insoweit gute Voraussetzungen den Zugang zu der Veranstaltung auf drei Himmelsrichtungen zu begrenzen. Für den ruhenden Verkehr der Besucherfahrzeuge sollen Anliegerstraßen genutzt werden, so dass es auch hier nicht zu Menschenkonzentrationen wie auf einem zentralen Parkplatz kommen kann.
Die Ausgabe von Speisen und Getränken erfolgt ausschließlich als Mitnehm-Angebot (… to go), der Verzehr auf der zur Marktveranstaltung genutzten Straße ist nicht gestattet.
Angeboten werden ausschließlich Portionen und Einheiten, die ohne Inanspruchnahme von Sitzgelegenheiten und Tischen verzehrt werden können. Ausgeschlossen sind alkoholische Produkte.
Weitere Verfeinerungen des Hygiene-Konzeptes behalten wir uns vor.
4. Verkehrsregelung
Die Verkehrsregelung erfolgt in einer gesonderten Abstimmung mit der Gemeinde Willingshausen
Hartwig Bambey und Jörg Haafke, 22.11.2020